Herrschaftliche Wohnräume im zweiten OG
Seit dem 17. Jahrhundert wohnten immer wieder die Witwen der württembergischen Herzöge in Schloss Kirchheim. Wenn nach dem Tod des Herrschers ein neuer Landesherr in die Residenz einzog, musste die Witwe des Vorgängers standesgemäß untergebracht werden. Das war bereits im Ehevertrag so geregelt. Den fürstlichen Witwen stand im zweiten Obergeschoss des Südflügels, in der „Beletage“ von Schloss Kirchheim, ein Appartement zur Verfügung. Die Räume ließ fast jede Bewohnerin neu und zeitgemäß einrichten.